
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft getreten. Doch wen betrifft dieses Gesetz genau, und welche Ausnahmen gelten? Das BFSG fördert die digitale Inklusion von Menschen mit Behinderungen und sorgt für gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Dienstleistungen.
Zuletzt waren öffentliche Stellen des Bundes, Behörden und Institutionen in Europa dazu angehalten, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Jetzt sind auch private Einrichtungen in der Pflicht:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten.
Das BFSG richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren. Als Agentur für Softwareentwicklung möchte escape insbesondere auf die Anwendung des Gesetzes bei Websites aufmerksam machen:
Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen ihre Angebote barrierefrei gestalten. Insbesondere Betreiber von E-Commerce-Angeboten, wie Online-Shops, sind verpflichtet, die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen.
Hierzu definiert das Gesetz den Begriff „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ wie folgt:
"Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden."
Über den eigentlichen Web-Shop hinaus können beispielsweise auch Kontaktformulare als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gewertet werden.
Zusammengefasst betrifft das Gesetz:
Nicht alle Unternehmen sind betroffen.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes stehen Unternehmen in der Verantwortung, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Websites, Online-Shops und digitale Services im elektronischen Geschäftsverkehr.
Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Digitale Anwendungen müssen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden, um den Anforderungen gerecht zu bleiben.
Das Gesetz stärkt die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und schafft einen gleichberechtigten Zugang zu zentralen Dienstleistungen. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen: Barrierefreie digitale Angebote verbessern die Nutzerfreundlichkeit, erhöhen die Reichweite und erschließen neue Zielgruppen.
Unternehmen profitieren dadurch von besseren Nutzererlebnissen und einer höheren Conversion. Warum inklusives Webdesign nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wirtschaftlicher Vorteil ist, erfahren Sie in unserem Beitrag zum inklusiven Webdesign.
Das BFSG ist seit 2025 verbindlich und betrifft eine Vielzahl digitaler Angebote im B2C-Bereich. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Wir bei escape unterstützen unsere Kunden dabei, digitale Plattformen barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten. Sprechen Sie uns gerne an.