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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Wen betrifft das Gesetz und was Unternehmen jetzt beachten müssen

Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)  in Kraft getreten 
14.03.2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Wen betrifft das Gesetz und was Unternehmen jetzt beachten müssen
Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote systematisch an die Anforderungen des BFSG anpassen und regelmäßig überprüfen. Bild erstellt mit Copilot

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft getreten. Doch wen betrifft dieses Gesetz genau, und welche Ausnahmen gelten? Das BFSG fördert die digitale Inklusion von Menschen mit Behinderungen und sorgt für gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Dienstleistungen.

Zuletzt waren öffentliche Stellen des Bundes, Behörden und Institutionen in Europa dazu angehalten, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Jetzt sind auch private Einrichtungen in der Pflicht:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten.

Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr 

Das BFSG richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren. Als Agentur für Softwareentwicklung möchte escape insbesondere auf die Anwendung des Gesetzes bei Websites aufmerksam machen:

Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen ihre Angebote barrierefrei gestalten. Insbesondere Betreiber von E-Commerce-Angeboten, wie Online-Shops, sind verpflichtet, die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen.

Hierzu definiert das Gesetz den Begriff „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ wie folgt:

"Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden."

Über den eigentlichen Web-Shop hinaus können beispielsweise auch Kontaktformulare als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gewertet werden.

Wer ist betroffen?

Zusammengefasst betrifft das Gesetz:

  • private Einrichtungen wie Unternehmen oder Vereine
  • digitale Produkte und Dienstleistungen
  • insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Angebote mit Fokus auf Verbraucher (B2C)

Ausnahmen: B2B-Angebote und Kleinstunternehmen


Nicht alle Unternehmen sind betroffen.

  • B2B-Angebote: Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich für Geschäftskunden bestimmt sind, fallen nicht unter die Regelungen des BFSG.
  • Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro sind von den Anforderungen ausgenommen. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen.

Beispiele Kleinstunternehmen 

  • Ausgenommen: Ein kleines Kosmetikstudio mit Online-Terminbuchung ist von den BFSG-Vorgaben befreit.
  • Nicht ausgenommen: Ein Kleinstunternehmen, das beispielsweise Produkte über seine Website verkauft, muss die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Was bedeutet das BFSG für Unternehmen heute?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes stehen Unternehmen in der Verantwortung, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Websites, Online-Shops und digitale Services im elektronischen Geschäftsverkehr.

Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Digitale Anwendungen müssen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden, um den Anforderungen gerecht zu bleiben.

Warum ist das BFSG wichtig?

Das Gesetz stärkt die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und schafft einen gleichberechtigten Zugang zu zentralen Dienstleistungen. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen: Barrierefreie digitale Angebote verbessern die Nutzerfreundlichkeit, erhöhen die Reichweite und erschließen neue Zielgruppen.

Unternehmen profitieren dadurch von besseren Nutzererlebnissen und einer höheren Conversion. Warum inklusives Webdesign nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wirtschaftlicher Vorteil ist, erfahren Sie in unserem Beitrag zum inklusiven Webdesign.

Fazit

Das BFSG ist seit 2025 verbindlich und betrifft eine Vielzahl digitaler Angebote im B2C-Bereich. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Wir bei escape unterstützen unsere Kunden dabei, digitale Plattformen barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten. Sprechen Sie uns gerne an.

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